Ausgleichabgabe

Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter*innen?
Dann kann sich die Zusammenarbeit mit uns für Sie finanziell lohnen.

Jedes Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeiter*innen ist verpflichtet, 5% seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Ist dieses nicht möglich, so ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt seit 1. Januar 2021 je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:

  • 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 3% bis unter 5%
  • 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 2% bis unter 3%
  • 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote unter 2%.

Die WfB Rhein-Main e.V. und die Solvere gGmbH sind anerkannte Werkstätten im Sinne des § 140 SGB IX. Deshalb kann bei Aufträgen an uns 50% der Arbeitsleistung auf die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX angerechnet werden:

Weitere Infos zur Ausgleichabgabe finden Sie auf der Internet-Seite des Integrationsamts.

Die Ausgleichsabgabe gilt für alle unsere Werkstätten. Sie gilt nicht für die Alpha-Service gGmbH.

Zertifikate

Wir bieten Dienstleistungen auf höchstem Niveau.

Für unsere Arbeit verfolgen wir das Ziel, durch die Qualität unserer Angebote in allen Leistungsbereichen führend zu sein. Die Prozesse der Werkstätten werden deshalb ständig weiterentwickelt und erfüllen die Forderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 9001 an ein Qualitäts-Management-System.